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Scheidung in Erfurt

Eine Scheidung regelt nicht nur das Ende der Ehe, sondern auch ihre Folgen: Unterhalt, Vermögen, Wohnung, Versorgungsausgleich und die Regelungen für die Kinder. Wir begleiten Sie vom Trennungsjahr bis zum Scheidungsbeschluss.

Voraussetzungen

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 BGB). Das wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner zustimmt, und in jedem Fall nach drei Jahren Trennung (§ 1566 BGB). Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur in Härtefällen möglich (§ 1565 Abs. 2 BGB).

Ablauf

  • Der Scheidungsantrag muss durch einen Rechtsanwalt gestellt werden (§ 114 Abs. 1 FamFG). Der andere Ehegatte kann ohne eigenen Anwalt zustimmen.
  • Der Versorgungsausgleich – die Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenanrechte – wird grundsätzlich von Amts wegen durchgeführt.
  • Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich können im Scheidungsverbund mitentschieden oder vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden.

Kosten

Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Für die Scheidung beträgt er in der Regel das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten (§ 43 Abs. 2 FamGKG). Wir nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten im Erstgespräch.

Erstgespräch vereinbaren: 0361 5614931 oder info@familienrecht24.net. Bei geringem Einkommen sind Beratungshilfe (Beratungshilfeschein vom Amtsgericht) und für gerichtliche Verfahren Verfahrenskostenhilfe möglich.